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Pensionskasse aufteilen

Die Pensionskasse ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge in der Schweiz. Doch was passiert mit Ihrem Vorsorgeguthaben, wenn Sie aus der Pensionskasse austreten – etwa beim Schritt in die Selbstständigkeit oder bei Verlust Ihrer Anstellung? In solchen Fällen kommt die Freizügigkeit ins Spiel, die Ihnen erlaubt, Ihr Guthaben flexibel zu verwalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Austritt aus der Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihr Guthaben auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufzuteilen, um mehr Flexibilität zu gewinnen.
  • Durch eine zeitlich gestaffelte Auszahlung in unterschiedlichen Steuerjahren können Sie Ihre Steuerlast optimieren und die Steuerprogression brechen.
  • Wenn Sie selbstständig werden, können Sie Ihr Vorsorgeguthaben flexibel nutzen und gleichzeitig absichern.
  • Es gibt verschiedene Strategien, wie Sie Ihr Guthaben aufteilen können, zum Beispiel eine gleichmässige Verteilung oder die Trennung in obligatorische und überobligatorische Anteile.
  • Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, da die Aufteilung nur beim Austritt aus der Pensionskasse möglich ist und gut vorbereitet werden sollte.

Was bedeutet die Aufteilung des Guthabens aus Ihrer Pensionskasse?

Beim Austritt aus der Pensionskasse können Sie Ihr Vorsorgeguthaben einmalig auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufteilen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist das nicht mehr möglich. Das Guthaben können Sie als Geldbetrag auf Freizügigkeitskonten deponieren oder als Wertschriften auf Freizügigkeitsdepots anlegen ¬– aus gesetzlichen Gründen aber nur bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen. 

Die Zürcher Kantonalbank bietet deshalb zwei Freizügigkeitsstiftungen an – die Freizügigkeitsstiftung II gibt es seit 2024. Ihre Guthaben bleiben bei den beiden Freizügigkeitsstiftungen, bis Sie sie entweder in eine neue Pensionskasse einbringen oder sich gemäss den gesetzlichen Vorgaben auszahlen lassen – beispielsweise bei der Pensionierung oder für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum.

Die Aufteilung bietet Ihnen nicht nur Flexibilität, sondern kann auch helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren. Denn bei einem gestaffelten Bezug in unterschiedlichen Steuerjahren profitieren Sie davon, dass Sie die Steuerprogression brechen.

Für wen ist die Aufteilung geeignet?

Die Möglichkeit, das Pensionskassenguthaben aufzuteilen, ist besonders interessant für Personen, die aus einer Pensionskasse austreten und keiner neuen Pensionskasse beitreten.

  • Selbstständigkeit: Falls Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und in keine neue Pensionskasse einzahlen.
  • Berufliche Auszeit: Für Weiterbildung, Reisen oder eine persönliche Pause ohne geplante Rückkehr in eine Pensionskasse.
  • Arbeitslosigkeit: Wenn Sie keine neue Anstellung planen und das Guthaben langfristig auf Freizügigkeitskonten bleibt.

Wie funktioniert die Besteuerung bei der Auszahlung?

Wenn Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben oder das Geld aus einem Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, fällt eine einmalige Kapitalbezugssteuer an. Diese BVG-Auszahlung wird separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem Wohnkanton, Ihrem Zivilstand und der Höhe des bezogenen Betrags ab.

Ein gestaffelter Bezug über mehrere Steuerjahre kann hier von Vorteil sein. Indem Sie Ihr Guthaben auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufteilen und die Auszahlungen zeitlich verteilen, können Sie die Steuerprogression brechen und Ihre Steuerlast optimieren. Wichtig: Planen Sie diesen Schritt frühzeitig, da Bezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a im selben Jahr zusammengerechnet werden.

Pensionskasse aufteilen für Selbstständige

Für Selbstständige ist die Aufteilung der Pensionskasse besonders interessant. Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, sind Sie nicht mehr verpflichtet, in eine Pensionskasse einzuzahlen. Ihr bisher angespartes Vorsorgeguthaben bleibt jedoch geschützt und kann bei Freizügigkeitsstiftungen angelegt werden.

Durch die Aufteilung können Sie flexibel entscheiden, wie Sie Ihr Guthaben einsetzen möchten – sei es als Sicherheitspolster für die Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit oder als langfristige Altersvorsorge. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kapital in Wertschriften zu investieren, um potenziell höhere Renditechancen zu nutzen.

Wie können Sie Ihr Guthaben aufteilen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Pensionskassenguthaben aufzuteilen – aber nur beim Austritt aus Ihrer Pensionskasse und nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

  • 50/50-Aufteilung: Das Guthaben wird gleichmässig in zwei Hälften geteilt.
  • Obligatorium/Überobligatorium: Aufteilung in den obligatorischen BVG-Teil und den überobligatorischen Teil.
  • Gerundete Beträge: Eine flexible Aufteilung, z. B. CHF 300'000 auf eine Stiftung und den Rest auf die andere.
  • Individuelle Strategie: Lassen Sie sich von Expertinnen beraten, um die für Sie optimale Aufteilung zu finden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nehmen wir an, Sie haben ein Freizügigkeitsguthaben von CHF 600'000.– und wohnen im Kanton Zürich. Wenn Sie sich den gesamten Betrag auf einmal auszahlen lassen, zahlen Sie rund CHF 49'300.– an Steuern. Teilen Sie das Guthaben jedoch auf zwei Konten mit je CHF 300'000.– auf und beziehen es in unterschiedlichen Jahren, sinkt die Steuerlast auf insgesamt rund CHF 36'500.–. Das bedeutet eine Steueroptimierung von CHF 12'800.– ein klarer Vorteil der Aufteilung.

Fazit: Mehr Flexibilität und steuerliche Vorteile

Die Aufteilung Ihres Pensionskassenguthabens bietet Ihnen nicht nur mehr Kontrolle über Ihre Vorsorge, sondern auch die Möglichkeit, Ihre Steuerlast gezielt zu optimieren. Besonders bei einem Austritt aus der Pensionskasse – sei es aufgrund von Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit– lohnt es sich, diese Option in Betracht zu ziehen.

Die Zürcher Kantonalbank steht Ihnen dabei als verlässliche Partnerin zur Seite. Mit ihrer regionalen Verankerung und ihrer Expertise in Vorsorgethemen hilft sie Ihnen, die beste Lösung für Ihre Vorsorge zu finden.