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Zahlungen immer und sofort

Mit Instant-Zahlungen werden Geldbeträge innerhalb weniger Sekunden rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr von einem Konto auf ein anderes Konto in der Schweiz überwiesen. Die Belastung auf dem Konto des Zahlers erfolgt gleichzeitig mit der Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten. Ein weiterer Vorteil für den Zahler besteht darin, dass er umgehend eine Bestätigung der Zahlung erhält.

Das sind Ihre Vorteile

Mit Instant-Zahlung erfolgen Belastung und Gutschrift auf das Bankkonto in der Schweiz gleichzeitig.

Weder Uhrzeit, Wochentag noch Feiertag beeinflussen die Ausführung Ihrer Instant-Zahlung.

Es gibt keine langen Wartezeiten oder Unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und sind final.

Der Zahler erhält eine sofortige Meldung, ob eine Zahlung erfolgreich war oder nicht. Auch der Begünstigte kann eine schnelle Bestätigung der Zahlung erhalten und dadurch seine Abläufe effizienter gestalten.

Zahlungen in Echtzeit ausführen

Der bargeldlose Zahlungsverkehr wurde durch digitale Zahlungstechnologien erheblich vereinfacht. Trotzdem wissen Zahler oft nicht genau, wann das überwiesene Geld gutgeschrieben wird. Bei einer herkömmlichen Banküberweisung innerhalb der Schweiz kann es je nach Uhrzeit, Wochentag und Feiertag einige Tage dauern, bis das Geld gutgeschrieben wird. An dieser Stelle kommen Instant-Zahlungen ins Spiel und beschleunigen den Zahlungsprozess, während sie gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen.

 

ZKB Instant-Zahlungen DE (PDF, 85 KB)

ZKB Instant-Zahlungen EN (PDF, 97 KB)

Was ist eine Instant-Zahlung?

Instant-Zahlungen reduzieren die Abwicklungsvorgänge auf rund zehn Sekunden. Sie werden rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche, auch an Feiertagen und Wochenenden verarbeitet. Der Zahler weiss aufgrund der Ausführungsbestätigung, ob der Betrag gutgeschrieben wurde.

 

Die Höchstgrenze für eine Instant-Zahlung beträgt aktuell CHF 20'000.–. Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Transaktionen zwischen zwei Schweizer in der Währung CHF möglich. Sowohl inländische Bankzahlungen wie auch QR-Rechnungen können als Instant-Zahlung ausgeführt werden.

 

Bei eingehenden und ausgehenden Instant-Zahlungen wendet die Zürcher Kantonalbank die 7-Tage-Valuta an. Der Valuta-Wechsel erfolgt täglich ungefähr um Mitternacht. Das bedeutet, dass die Wertstellung dem Datum der tatsächlich durchgeführten Transaktion entspricht, unabhängig davon, ob die Überweisung an einem Werktag, Wochenende oder Feiertag getätigt wurde.

Instant-Zahlungen senden

Firmenkunden mit Einzel- und Kollektivzeichnungsrecht können im ZKB eBanking und in der ZKB Mobile Banking App Instant-Zahlungen senden. Das geht ganz einfach: Beim Erfassen der Inlandzahlung oder QR-Rechnung kann die Option «Instant-Zahlung» ausgewählt werden. Innerhalb von rund 10 Sekunden erhält der Zahler eine Rückmeldung, ob die Zahlung erfolgreich war, und hat damit die Bestätigung, dass der Betrag gutgeschrieben wurde.

Instant-Zahlungen empfangen

  • Der Empfang von Instant-Zahlungen ist für den Begünstigten nicht steuerbar.
  • Der Zahler kann sowohl inländische Bankzahlungen wie auch QR-Rechnungen mit oder ohne strukturierte QR-Referenz (QRR/SCOR) in CHF als Instant-Zahlung bezahlen.
  • Die Gutschrift einer Instant-Zahlung wird beim Begünstigten sofort und einzeln verbucht. Dies gilt auch für Instant-Zahlungseingänge aus QR-Rechnungen QRR/SCOR. Instant-Zahlungseingänge QRR/SCOR sind daher nicht in der Sammelgutschrift integriert. Werden die gesammelten Gutschriftsdetails QRR/SCOR mittels camt.054 (elektronische Gutschriftsanzeige) für den Debitorenabgleich vom Begünstigten abgeholt, erhält er für jeden einzelnen Instant-Zahlungseingang aus QR-Rechnungen QRR/SCOR zusätzlich je einen camt.054.
  • Auf Wunsch können mit der gruppierten camt.054 sämtliche QR-Eingänge QRR/SCOR, das heisst, auch Instant-Zahlungseingänge QRR/SCOR, in einem File bezogen werden. Dies ermöglicht einen noch effizienteren Debitorenabgleich.

Preise

Für Firmenkunden gilt der Preiszuschlag von CHF 2.- pro Instant-Zahlungsausgang, siehe Preisübersicht und Konditionen für Firmenkunden und institutionelle Kunden (PDF, 2 MB).

Instant-Zahlungseingänge werden als elektronische Eingänge Inland klassifiziert, d.h. sie werden in die Freigrenze eingerechnet (bis monatlich 600 Transaktionen) und sind daher in diesem Umfang kostenlos. Transaktionen ausserhalb der Freigrenze werden zu CHF 0.20 verrechnet.

Voraussetzungen und Einschränkungen

Generell

  • Instant-Zahlungen sind für Zahlungen zwischen zwei Konten mit Schweizer und Liechtensteiner IBAN in der Transaktionswährung CHF möglich.
  • Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20‘000.–.
  • Einschränkungen: Instant-Zahlungen können zurückgewiesen werden, zum Beispiel aufgrund nicht korrekter Kontonummern, wenn eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde oder aus regulatorischen Gründen.

Ausgehende Instant-Zahlungen

Die Option «Instant-Zahlung» ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Zahlung wird im eBanking oder Mobile Banking als Einzelzahlung erfasst (Filezahlungen sind derzeit nicht möglich).
  • Die Währung des Belastungskontos ist CHF.
  • Es ist ein ausreichend verfügbarer Betrag auf dem Belastungskonto vorhanden.
  • Das Belastungskonto ist für Instant-Zahlungen zugelassen. Die meisten Kontoarten sind für Instant-Zahlungen zugelassen.
  • Das Finanzinstitut des Begünstigten unterstützt Instant-Zahlungen.

Eingehende Instant-Zahlungen

  • Der Begünstigte kann nicht beeinflussen, ob er eine Zahlung als Instant-Zahlung oder herkömmlich erhält. Der Zahler entscheidet, ob er eine Überweisung als Instant-Zahlung durchführen möchte, sofern seine Bank das Senden von Instant-Zahlungen anbietet.
  • Instant-Zahlungseingänge QRR/SCOR sind nicht in der Sammelgutschrift integriert. Auf Wunsch ist die gruppierte camt.054 verfügbar, welche sowohl die QRR/SCOR-Gutschriftsdetails der Sammelgutschrift als auch alle QRR/SCOR Instant-Zahlungseingänge enthält.
  • Bei Instant-Zahlungen zugunsten von Fremdwährungskonten nimmt die ZKB eine Umrechnung in die Kontowährung vor. Instant-Zahlungseingänge auf ein Fremdwährungskonto sind zu folgenden Zeiten nicht möglich und werden abgelehnt: generell von Freitag, 22.00 Uhr, bis Sonntag, 23.15 Uhr, sowie vom 24. Dezember, 22.00 Uhr, bis 25. Dezember, 23.15 Uhr, und vom 31. Dezember, 22.00 Uhr, bis 1. Januar, 23.15 Uhr.