Rollover-Hypothek

Schätzen Sie hohe Flexibilität und möchten Sie eine Hypothek, die nah am Marktzins ist? Die Rollover-Hypothek ist eine Geldmarkthypothek (SARON-Hypothek) mit unbefristeter Laufzeit und variablem Zinssatz, welcher sich am Referenzzinssatz SARON (Swiss Average Rate Overnight) orientiert.

Vorteile unserer Rollover-Hypothek

Keine feste Laufzeit

Sie können flexibel auf aktuelle Entwicklungen am Markt oder bei Ihrem Projekt reagieren.

Hohe Flexibilität

Dank der kurzen Kündigungsfrist von sechs Monaten bleiben Sie beweglich.

Hypothekar­modell wechseln

Mit der «Switch»-Option haben Sie die Möglichkeit, jederzeit und kostenlos in eine Hypothek der Zürcher Kantonalbank Ihrer Wahl zu wechseln.

So funktioniert unsere Rollover-Hypothek

Die Rollover-Hypothek (SARON-Hypothek) eignet sich für marktorientierte Kunden mit hohen Flexibilitätsansprüchen. Sie ermöglicht eine Partizipation am Geldmarkt und eignet sich zudem auch besonders für eine Baufinanzierung oder eine Überbrückung für einen anstehenden Liegenschaftsverkauf.

Laufzeit, Zinssatz und Zinsperiode

Die Laufzeit ist unbeschränkt. Der Zinssatz setzt sich aus dem Compounded SARON und einer individuellen Marge zusammen. Der Compounded SARON ist die Zusammenfassung aller täglichen SARON-Sätze über einen Monat oder drei Monate (je nach vereinbarter Zinsperiode) und wird nachträglich berechnet. Die individuelle Marge bestimmen wir abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens und der Qualität des Objekts.

Der Zinssatz beträgt in jedem Fall mindestens 0 % zuzüglich der individuellen Marge. Er wird für jede Zinsperiode jeweils zwei Bankwerktage vor dem Ende der Zinsperiode fixiert und Ihnen per Ende der Zinsperiode belastet. Die Zinsperiode können Sie entweder auf einen Monat oder auf drei Monate festsetzen.

Amortisation und Kündigung

Höhe und Anzahl der Amortisationen vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist können Sie die Rollover-Hypothek per Zinstermin kündigen. Falls Sie die Hypothek vorzeitig kündigen, wird eine Vorfälligkeitsprämie fällig. Sie wird nach folgender Formel berechnet:

Prämie = Kapital (Rückzahlungsbetrag) x Restlaufzeit x individuelle Marge x Diskontfaktor