Kapitaleinzahlungskonto

Gründen Sie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Oder führen Sie eine Kapitalerhöhung durch? Dann deponieren Sie Ihr Kapital auf dem Kapitaleinzahlungskonto der Zürcher Kantonalbank. Nach erfolgter Neugründung oder Kapitalerhöhung zahlen wir Ihnen das einbezahlte Geld auf Ihr Firmenkonto aus.

Vorteile eines Kapital­einzahlungs­kontos

Transparente Abwicklung

Neugründungen oder Kapitalerhöhungen werden einfach und transparent über das Kapitaleinzahlungskonto abgewickelt.

Ganzheitliche Beratung

Vor, während und nach der Firmengründung oder Kapitalerhöhung steht Ihnen ein Kundenbetreuer beratend zur Seite. 

So funktioniert die Kapitaldeponierung

  1. Sie reichen bei uns einen Antrag zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung ein.
  2. Wir kontaktieren Sie zeitnah nach Erhalt Ihres Antrages.
  3. Bei Antragsannahme geben wir Ihnen die Kontoangaben für die Überweisung bekannt. Alternativ belasten wir Ihr Konto gemäss Direktbelastungsauftrag.
  4. Wir stellen Ihnen die Kapitaleinzahlungsbestätigung per Einschreiben zu, sobald der zu bestätigende Betrag vollständig einbezahlt ist.
  5. Sie veranlassen die Neugründung oder Kapitalerhöhung beim Notariat.
  6. Wir zahlen das Kapital nach Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu Gunsten Ihres Firmenkontos aus.

In unserer Broschüre finden Sie alle Informationen zur Kapitaldeponierung bei Gründungen, Erhöhungen und Nachliberierungen.

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Zinsen und Preise

Zinsen

Zinssatz

Es werden keine Guthaben verzinst.

Gebühren
  • Die Gebühren betragen 0,5 ‰ des hinterlegten Kapitals oder mindestens CHF 250.–.
  • Express- und Sonderaufträge werden zusätzlich verrechnet.
  • Es wird keine Mehrwertsteuer belastet.
Spezialangebot

Beim Abschluss eines KMU-Packages erhalten Sie 50 % Ermässigung auf die Mindestgebühr von CHF 250.–.
 

Details

Währung

CHF, EUR, USD, GBP oder YEN

Eignungszweck
  • Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Aktienkapitalerhöhungen
  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Stammkapitalerhöhungen
  • Nachliberierungen von noch nicht vollständig einbezahltem Kapital bei AGs oder GmbHs
Hinweise
  • Kontaktieren Sie uns mindestens fünf Bankwerktage vor dem geplanten Notariatstermin.
  • Bareinzahlungen am Schalter sind nicht möglich.
  • Die Auszahlung des Kapitals erfolgt nur auf ein Konto der entsprechenden Gesellschaft und nur nach gesetzeskonformer Identifikation.

Sind Sie im Gründungsprozess und möchten Ihr Kapital bei der Zürcher Kantonalbank deponieren? Dann schicken Sie uns Ihren Antrag.

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Kapital­deponierung in Auftrag geben

Sie möchten eine Kapitalerhöhung oder Nachliberierung durchführen? Dann füllen Sie unser Antragsformular aus.

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