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Kapitaleinzahlungskonto

Gründen Sie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Oder führen Sie eine Kapitalerhöhung durch? Dann deponieren Sie Ihr Kapital auf dem Kapitaleinzahlungskonto der Zürcher Kantonalbank. Nach erfolgter Neugründung oder Kapitalerhöhung zahlen wir Ihnen das einbezahlte Geld auf Ihr Firmenkonto aus oder wandeln Ihr Kapitaleinzahlungskonto in ein Firmenkonto um.

Vorteile eines Kapital­einzahlungs­kontos

Neugründungen oder Kapitalerhöhungen werden einfach und transparent über das Kapitaleinzahlungskonto abgewickelt.

Vor, während und nach der Firmengründung oder Kapitalerhöhung steht Ihnen ein Kundenbetreuer beratend zur Seite. 

So funktioniert die Kapitaldeponierung

  1. Reichen Sie online den Antrag für eine Kapitaleinzahlungsbestätigung ein. Falls eine persönliche Identifikation erforderlich ist, informieren wir Sie per E-Mail.
  2. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Kontoangaben für die Kapitaleinzahlung per E-Mail.
  3. Überweisen Sie den erforderlichen Betrag auf das Kapitaleinzahlungskonto.
  4. Nach Eingang des vollständigen Betrags senden wir Ihnen die Kapitaleinzahlungsbestätigung per Einschreiben zu. 
  5. Veranlassen Sie mit der Kapitaleinzahlungsbestätigung die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung.
  6. Bei Gründung: Damit wir das auf die Gesellschaft lautende Firmenkonto bei der Zürcher Kantonalbank nach dem Eintrag ins Handelsregister eröffnen können, laden wir Sie gerne zu einem Beratungsgespräch ein. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Nach Veröffentlichung im Handelsregister und Erhalt aller unterschriebenen Eröffnungsdokumente wandeln wir Ihr Kapitaleinzahlungskonto in ein Firmenkonto um.
    Bei Kapitalerhöhung: Nach Veröffentlichung der Handelsregistereintragung überweisen wir den eingezahlten Betrag auf ein bestehendes Firmenkonto Ihrer Wahl, das auf die bestätigte Gesellschaft lautet. 

Partner

Die Dienstleistungen des genannten Partners werden von diesem und nicht von der Zürcher Kantonalbank erbracht. Auf eine allfällige Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner sind die Vertragsbedingungen des betreffenden Partners anwendbar. Die Dienstleistungen des Partners unterstehen nicht dem Bankkundengeheimnis. Die Zürcher Kantonalbank schliesst jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Partners aus.

Durch Klicken auf den Link zum Partner verlassen Sie die Website der Zürcher Kantonalbank und gelangen auf die Website des Partners. Dieser kann beim Aufruf der Webseite auf eine Geschäftsbeziehung von Ihnen mit der Zürcher Kantonalbank schliessen.

Hilfsmittel

In unserem Factsheet finden Sie alle Informationen zur Kapitaldeponierung bei Gründungen.

Factsheet Kapitaleinzahlungskonto (PDF, 146 KB)

 

Falls Sie Ihren Antrag statt digital lieber postalisch einreichen möchten, füllen Sie bitte das untenstehende PDF aus.

Antrag zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung für Neugründungen (PDF, 2 MB)

Antrag zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung für Kapitalerhöhungen und Nachliberierungen (PDF, 1 MB)

Zinsen und Preise

Zinsen

Zinssatz

Es werden keine Guthaben verzinst.

Gebühren
  • Die Gebühren betragen 0,5 ‰ des hinterlegten Kapitals oder mindestens CHF 250.–.
  • Express- und Sonderaufträge werden zusätzlich verrechnet.
  • Es wird keine Mehrwertsteuer belastet.
Spezialangebot

Beim Abschluss eines KMU-Packages erhalten Sie 50 % Ermässigung auf die Mindestgebühr von CHF 250.–.
 

Details

Währung

CHF (EUR, USD oder GBP nach Rücksprache)

Eignungszweck
  • Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Aktienkapitalerhöhungen
  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Stammkapitalerhöhungen
  • Nachliberierungen von noch nicht vollständig einbezahltem Kapital bei AGs oder GmbHs
Hinweise
  • Kontaktieren Sie uns mindestens fünf Bankwerktage vor dem geplanten Notariatstermin.
  • Bareinzahlungen am Schalter sind nicht möglich.
  • Die Auszahlung des Kapitals erfolgt nur auf ein Konto der entsprechenden Gesellschaft und nur nach gesetzeskonformer Identifikation.

Sind Sie im Gründungsprozess und möchten Ihr Kapital bei der Zürcher Kantonalbank deponieren? Dann schicken Sie uns Ihren Antrag.

Zum Antragsformular
Kapital­deponierungen für Neugründungen beantragen

Kapitaldeponierung

Hinweis zum Vorgehen bei Kapitaldeponierung direkt bei der Zürcher Kantonalbank

Die eröffnende Person, die diesen Antrag zur Kapitaldeponierung einreicht, muss mit einer beglaubigten Kopie ihres amtlichen Ausweises identifiziert werden, damit die Deponierung des Kapitals erfolgen kann. Eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises können Sie kostenlos in einer unserer Filialen anfertigen lassen, wenn Sie persönlich vorbeikommen.