Wie gross ist Ihr digitaler Fussabdruck?
Wir unterhalten E-Mail-Konten, pflegen soziale Netzwerke, kaufen in Webshops ein, nutzen Online-Zahldienste, investieren in Kryptowährungen und erledigen unsere Bankgeschäfte über eBanking. Darüber hinaus bewahren wir immer mehr Fotos und wichtige Dokumente wie Steuererklärungen, Bankbelege, Verträge, Rechnungen etc. in digitaler Form auf. Die Daten speichern wir auf Endgeräten respektive Datenträgern (PC, Tablet, Smartphone etc.) oder in einem Online-Speicher (Cloud).
In einem Todesfall müssen sich die Angehörigen immer öfter auch um das digitale Erbe kümmern. Für diese kann es aber sehr schwierig oder gar unmöglich sein, auf die Daten zuzugreifen, wenn sie die genutzten Online-Dienste oder die Zugangsdaten der verstorbenen Person nicht kennen. Vielfach besteht auch das Bedürfnis, dass die Profile in den sozialen Medien nach dem Tod einer Person nicht einfach weiterbestehen. Deshalb sollte man sich schon zu Lebzeiten Gedanken zum digitalen Nachlass machen.
Wer erbt meine digitalen Daten?
Für den digitalen Nachlass gibt es im Schweizer Erbrecht keine speziellen Regelungen. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass einer verstorbenen Person auf ihre gesetzlichen Erben über.
Digitale Daten auf physischen Datenträgern bilden Teil der Erbmasse. Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, wie es sich mit Daten im Internet verhält. Sie können vererbliche Vermögenswerte wie ein Online-Bankkonto oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten wie Fotos auf Facebook darstellen. Oft handelt es sich bei Daten und Benutzerkonten im Internet aber nicht um Vermögenswerte, sondern um persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten. Da diese nicht auf die Erben übergehen, bleibt letzteren der Zugang unter Umständen verwehrt.
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
- Machen Sie sich frühzeitig Gedanken zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses.
- Behalten Sie stets den Überblick über alle Ihre Online-Aktivitäten und löschen Sie nicht mehr benötigte Benutzerkonten.
- Informieren Sie sich bei den Anbietern digitaler Dienste über die Vorgehensweise im Todesfall. Treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben die erforderlichen Informationen erhalten.
- Führen Sie eine Liste mit allen relevanten Online-Diensten, einschliesslich der Benutzernamen und Passwörter. Aktualisieren Sie diese Liste regelmässig. Bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort auf. Am einfachsten speichern Sie die Daten auf einem passwortgeschützten USB. Oder Sie nutzen einen hochsicheren Online-Speicher mit Passwortmanager und integrierter Datenvererbungsfunktion (z. B. securesafe.com). Notieren Sie keine Zugriffsinformationen für eBanking und Bankkarten.