Digitaler Nachlass
Wenn jemand verstirbt, müssen sich die Angehörigen immer öfter auch um das digitale Erbe kümmern. Das kann schwierig und aufwendig sein, wenn sie die genutzten Online-Dienste oder die Zugangsdaten der verstorbenen Person nicht kennen. Machen Sie sich zu Lebzeiten Gedanken zu Ihrem digitalen Nachlass.
Das Wichtigste in Kürze
- Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Daten, Profile und Vermögenswerte, die Personen nach ihrem Tod auf lokalen Endgeräten wie Handys und Computern oder im Internet hinterlassen.
- Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass nach dem Tod auf die gesetzlichen Erben über.
- Man sollte sich zu Lebzeiten überlegen, welche Online-Konten, Profile oder Daten erhalten, gelöscht oder auf andere Personen übertragen werden sollen.
Wie gross ist Ihr digitaler Fussabdruck?
Wir unterhalten E-Mail-Konten, pflegen soziale Netzwerke, kaufen in Webshops ein, nutzen Online-Zahldienste, investieren in Kryptowährungen und erledigen unsere Bankgeschäfte über eBanking. Darüber hinaus bewahren wir immer mehr Fotos und wichtige Dokumente wie Steuererklärungen, Bankbelege, Verträge, Rechnungen etc. in digitaler Form auf. Die Daten speichern wir auf Endgeräten respektive Datenträgern (PC, Tablet, Smartphone etc.) oder in einem Online-Speicher (Cloud).
In einem Todesfall müssen sich die Angehörigen immer öfter auch um das digitale Erbe kümmern. Für diese kann es aber sehr schwierig oder gar unmöglich sein, auf die Daten zuzugreifen, wenn sie die genutzten Online-Dienste oder die Zugangsdaten der verstorbenen Person nicht kennen. Vielfach besteht auch das Bedürfnis, dass die Profile in den sozialen Medien nach dem Tod einer Person nicht einfach weiterbestehen. Deshalb sollte man sich schon zu Lebzeiten Gedanken zum digitalen Nachlass machen.
Wer erbt meine digitalen Daten?
Für den digitalen Nachlass gibt es im Schweizer Erbrecht keine speziellen Regelungen. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass einer verstorbenen Person auf ihre gesetzlichen Erben über.
Digitale Daten auf physischen Datenträgern bilden Teil der Erbmasse. Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, wie es sich mit Daten im Internet verhält. Sie können vererbliche Vermögenswerte wie ein Online-Bankkonto oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten wie Fotos auf Facebook darstellen. Oft handelt es sich bei Daten und Benutzerkonten im Internet aber nicht um Vermögenswerte, sondern um persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten. Da diese nicht auf die Erben übergehen, bleibt letzteren der Zugang unter Umständen verwehrt.
So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
- Machen Sie sich frühzeitig Gedanken zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses.
- Behalten Sie stets den Überblick über alle Ihre Online-Aktivitäten und löschen Sie nicht mehr benötigte Benutzerkonten.
- Notieren Sie Ihre Zugangsdaten zu allen relevanten Online-Diensten einschliesslich der Benutzernamen und Passwörter. Aktualisieren Sie die Liste regelmässig und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. Nutzen Sie dafür beispielsweise einen Passwortmanager oder speichern Sie die Daten auf einem passwortgeschützten USB-Stick. Notieren Sie keine Zugriffsinformationen für eBanking und Bankkarten.
- Informieren Sie sich bei den Anbietern digitaler Dienste über die Vorgehensweise im Todesfall. Treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben die erforderlichen Informationen erhalten. Tipp: Grosse Anbieter wie Google, Apple oder Facebook bieten die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Nachlasskontakte im eigenen Account einzurichten. So kann Ihre Vertrauensperson nach Ihrem Tod einfacher auf Ihre Daten zugreifen und diese in Ihrem Sinne weiterführen oder löschen.
- Bestimmen Sie in einem Testament oder Erbvertrag, was mit Ihrem digitalen Erbe geschehen soll. Welche Daten oder Benutzerkonten sind zu löschen und welche Online-Dienste sind zu kündigen? Wer soll die digitalen Vermögenswerte erben? Setzen Sie bei Bedarf eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker ein, welche/r sich um das digitale Erbe kümmert. Bitte beachten Sie dabei die Formvorschriften für die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages.
- Informieren Sie Ihre Willensvollstreckerin, Ihren Willensvollstrecker oder Ihre Person des Vertrauens, wo sich die Dokumente für die Regelung des digitalen Nachlasses befinden.
Digitales Nachlassdossier erstellen
Digitales Nachlassdossier erstellen
In der Schweiz bieten verschiedene spezialisierte Unternehmen digitale Lösungen an, um Sie bei der Regelung des digitalen Nachlasses zu unterstützen, zum Beispiel:
– LegacyNotes GmbH ist Begleiter im Alltag, Assistent für Vorsorge und Notfall, Sofort-Hilfe beim Todesfall. Sie haben die Möglichkeit, ein digitales Nachlassdossier zu erstellen, wichtige Vorsorgedokumente zu hinterlegen und Ihren Vertrauenspersonen gezielt den Zugriff zu ermöglichen.
– SecureSafe (von DSwiss AG) ist ein Cloudspeicher mit integriertem Passwortmanager. Der Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren digitalen Nachlass sicher zu verwalten und Ihren Vertrauenspersonen im Todesfall den Zugriff auf wichtige Dokumente und Zugangsdaten zu ermöglichen.
LegacyNotes GmbH und DSwiss AG (SecureSafe) sind zwei von der Zürcher Kantonalbank unabhängige Drittanbieter. Die Zürcher Kantonalbank übernimmt keinerlei Haftung für das Angebot der LegacyNotes GmbH und der DSwiss AG bzw. deren vollständige, korrekte und/oder verzugsfreie Vertragserfüllung.
Beachten Sie: Damit Ihre Vorsorgedokumente (z.B. Testament, Vorsorgeauftrag usw.) rechtsgültig sind, müssen Sie diese weiterhin in Papierform aufbewahren und die gesetzlichen Formvorschriften einhalten. Die digitale Hinterlegung bei einem Online-Dienst dient den zugriffsberechtigten Personen lediglich zur Information und einem ortsunabhängigen Zugriff.
Tipps für Angehörige
Als Angehörige müssen Sie sich nach dem Tod einer nahestehenden Person immer öfter um deren digitales Erbe kümmern. Diese Tipps helfen Ihnen dabei.
Finden Sie heraus, welche Online-Dienste die verstorbene Person genutzt hat. Suchen Sie nach der Passwortliste.
Versuchen Sie, Zugang zum E-Mail-Konto zu erhalten. Darin lassen sich viele weitere Online-Konten entdecken und allenfalls Passwörter zurücksetzen. Ausserdem laufen viele Verträge und Transaktionen über den E-Mail-Verkehr ab.
Suchen Sie nach kostenpflichtigen Abonnementen und Verträgen, um diese auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
Bearbeiten Sie die Daten gemäss den Wünschen und Anordnungen der verstorbenen Person, indem Sie Konten und Daten löschen oder weiterpflegen.