Einkauf in die Säule 3a – Beitragslücken schliessen
Wer in die Säule 3a einzahlt, erhöht die zukünftigen Vorsorgeleistungen und kann die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Ab 2026 ist es erstmals möglich, dass Sie nicht nur den jährlichen 3a-Maximalbetrag einzahlen, sondern auch rückwirkend Beitragslücken in Ihrer privaten Vorsorge schliessen können. So können Sie Ihre Altersvorsorge gezielt optimieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2026 können Sie nicht nur den jährlichen 3a-Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen, sondern auch nachträglich Lücken ab 2025 schliessen.
- Sie können bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen, wenn Sie in einem oder mehreren Jahren keine oder nur teilweise Beiträge geleistet haben – allerdings nur rückwirkend bis 2025.
- Der Einkauf ist steuerlich abzugsfähig.
- Die Voraussetzungen: ein AHV-pflichtiges Einkommen sowohl im Einkaufs- wie auch im Lückenjahr, der aktuelle 3a-Maximalbetrag ist bereits ausgeschöpft und es wurden noch keine Altersleistungen in der 3. Säule bezogen.
- Sie können pro Beitragsjahr nur einmal rückwirkend einzahlen. Sie sollten die Lücke deshalb möglichst mit einer einmaligen Zahlung komplett schliessen.
Schliessen Sie Lücken in der Säule 3a
Bis 2025 durfte man in die Säule 3a nur den jährlichen Maximalbetrag einzahlen. Wer in einem Jahr keine Säule 3a-Beiträge einzahlte oder nicht den 3a-Maximalbetrag ausschöpfte, konnte diese verpassten Einzahlungen in die Säule 3a nicht nachträglich leisten. Das bedeutet, wer in einem Jahr wenig finanziellen Spielraum hatte, z. B. aufgrund einer berufsbegleitenden Ausbildung oder Teilzeitarbeit, musste eine Beitragslücke in der 3. Säule in Kauf nehmen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen gesetzlichen Bedingungen. Es soll mehr Flexibilität für die persönliche Vorsorge schaffen.
So funktionieren Einkäufe in die Säule 3a
Wer kann rückwirkend in die Säule 3a einzahlen?
Rückwirkende Einzahlungen in die 3. Säule sind an bestimmte Voraussetzungen und Regeln geknüpft. Daher müssen ausnahmslos alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für den Einkauf in die Säule 3a:
- Sie hatten ein AHV-pflichtiges Einkommen im Einkaufsjahr sowie im betreffenden Lückenjahr.
- Sie haben Ihren Maximalbetrag des laufenden Einzahlungsjahres bereits eingezahlt.
- Sie haben noch keine Altersleistungen der Säule 3a bezogen.
So zahlen Sie richtig ein
Eine Beitragslücke müssen Sie mit einer einmaligen Zahlung schliessen. Sie können die Lücke nicht durch mehrere Einzahlungen füllen. Wenn Sie zum Beispiel im Einkaufsjahr 2026 einen Einkauf von CHF 1’000.– für das Steuerjahr 2025 leisten, dürfen Sie in den Folgejahren keine weitere Zahlung für 2025 vornehmen – auch dann nicht, wenn die Lücke vom Jahr 2025 noch nicht vollständig gefüllt ist. Es lohnt sich daher, die Einkäufe in die Säule 3a gut zu planen, damit Sie das gesamte Einkaufspotenzial möglichst ausschöpfen.
Wie viel kann rückwirkend eingezahlt werden?
Eine Beitragslücke entsteht, wenn Sie weniger als den erlaubten 3a-Maximalbetrag eingezahlt haben. Diese Beitragslücken entstehen häufig durch Teilzeitarbeit während Elternzeit und Studium, durch einen Aufenthalt im Ausland, wenn die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind – oder einfach dadurch, dass Sie bewusst nichts einzahlen.
Die Höhe des rückwirkend einzahlbaren Betrags hängt davon ab, ob Sie in dem jeweiligen Steuerjahr respektive Lückenjahr an eine Pensionskasse angeschlossen waren. Das Einkaufspotenzial wird rückwirkend pro Steuerjahr berechnet und ergibt sich aus der Differenz zwischen den individuell geleisteten Säule 3a-Beiträgen und dem maximal zulässigen 3a-Beitrag des jeweiligen Steuerjahres. Dabei gilt: Das maximale Einkaufspotenzial entspricht immer dem tieferen 3a-Maximalbetrag des jeweiligen Steuerjahres und nicht dem 3a-Maximalbetrag des laufenden Jahres.
Berechnungsbeispiel mit Pensionskasse
Berechnungsbeispiel mit Pensionskasse
Zur Vereinfachung werden fiktive 3a-Maximalbeträge verwendet.
- Nehmen wir an, Sie haben im Jahr 2025 nur CHF 2'000.– einbezahlt.
- Ihr Einkaufspotenzial für dieses Steuerjahr ist noch CHF 5'500.– (Sie rechnen den 3a-Maximalbetrag des Steuerjahres 2025 minus den Betrag, den Sie im 2025 bereits eingezahlt haben).
- Eine Lücke im Steuerjahr 2025 dürfen Sie bis im Jahr 2035 nachträglich auffüllen.
Berechnungsbeispiel ohne Pensionskasse – bei einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 80'000.–
Berechnungsbeispiel ohne Pensionskasse – bei einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 80'000.–
Zur Vereinfachung wird für jedes Steuerjahr der gleiche fiktive individuelle 3a-Maximalbetrag von CHF 16'000.– verwendet.
Wichtig: Der Einkauf für ein bestimmtes Einkaufsjahr ist auch für Selbständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss auf den kleinen 3a-Maximalbetrag des zutreffenden Steuerjahrs limitiert. In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass der kleine 3a-Maximalbetrag immer CHF 7'500.– beträgt.
- Nehmen wir an, Sie haben im Jahr 2025 nur CHF 1'000.– einbezahlt.
- Ihr Einkaufspotenzial für dieses Beitragsjahr beträgt CHF 7'500.–, da der kleine 3a-Maximalbetrag des Steuerjahres massgebend ist und niedriger ausfällt als die Differenz zwischen dem grossen 3a-Maximalbetrag und Ihrer individuellen Jahreseinlage (CHF 15'000. –).
- Im Jahr 2027 hingegen ergibt sich die Lücke aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen 3a-Maximalbetrag (z. B. CHF 16'000.–) und der geleisteten Jahreseinlage, da die Differenz von CHF 6'000. – kleiner ist als der kleine 3a-Maximalbetrag.
- Eine Lücke im Steuerjahr 2025 dürfen Sie bis im Jahr 2035 nachträglich auffüllen.
Berechnungsbeispiel ohne Pensionskasse – bei einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 200'000.–
Berechnungsbeispiel ohne Pensionskasse – bei einem AHV-pflichtigen Einkommen von CHF 200'000.–
Zur Vereinfachung wird für jedes Steuerjahr ein einheitlicher, fiktiver 3a-Maximalbetrag von CHF 37'000.– angenommen.
Wichtig: Der Einkauf für ein bestimmtes Steuerjahr ist auch für Selbständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss auf den kleineren 3a-Maximalbetrag des jeweiligen Steuerjahres begrenzt. In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass der kleine 3a-Maximalbetrag CHF 7'500.– beträgt.
- Nehmen wir an, Sie haben im Jahr 2025 nur CHF 10'000.– in die Säule 3a einbezahlt.
- Ihr Einkaufspotenzial für dieses Beitragsjahr beträgt CHF 7'500.–, da der kleine 3a-Maximalbetrag des Steuerjahres massgebend ist und tiefer ausfällt als die Differenz zwischen dem grossen 3a-Maximalbetrag (CHF 37'000.–) und Ihrer individuellen Jahreseinlage von CHF 10'000.
- Im Jahr 2027 hingegen ergibt sich die Lücke aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen 3a-Maximalbetrag und der geleisteten Jahreseinlage, da diese Differenz von CHF 1'000. – kleiner ist als der kleine 3a-Maximalbetrag.
- Eine Lücke im Steuerjahr 2025 dürfen Sie bis im Jahr 2035 nachträglich auffüllen.
Welche Vorteile haben freiwillige Einkäufe in die Säule 3a?
Vorteil 1 – Steuern sparen
Wie die üblichen 3a-Einzahlungen lassen sich auch Einkäufe in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. Jeder Einkauf mindert das zu versteuernde Einkommen und führt somit zu einer geringeren Steuerlast im Einkaufsjahr. Insbesondere wer sich in einer höheren Steuerprogression befindet, kann unter Umständen durch eine grössere 3a-Einlage in einem Jahr Steuervorteile erzielen.
Vorteil 2 – Flexibilität gewinnen
Früher galt bei den jährlichen Einzahlungen in die Säule 3a das Prinzip «use it or lose it» – also «nutze es oder verliere es». Dank der neuen Regelung besteht nun mehr Flexibilität. Nun lässt sich eine Lücke aus einem Jahr mit knappem Budget in späteren Jahren mit besserer Finanzlage füllen. So kann die eigene Vorsorge individuell gestaltet und an persönliche Lebensumstände angepasst werden.
Vorteil 3 – höheres Alterskapital
Einkäufe in die Säule 3a erhöhen das Guthaben. Damit sorgt man für zusätzliches Alterskapital und verbessert die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Jeder einbezahlte Franken – ob regulär oder nachträglich – arbeitet für die persönliche Altersvorsorge weiter. Sparende können dabei vom Zinseszins oder von Renditechancen bei Investitionen in Anlagen auf dem zusätzlichen Guthaben aus dem Einkauf profitieren.
Vorteil 4 – keine Verrechnungssteuer auf Erträgen
Das 3a-Vorsorgeguthaben ist während der gesamten Laufzeit steuerbegünstigt – es fallen weder Einkommens- noch Vermögenssteuern auf das ersparte Kapital an, und auch keine Verrechnungssteuer auf Zinserträge. Das gilt zwar generell für die Säule 3a und nicht nur für den Einkauf, ist aber ein weiterer Anreiz, Lücken durch Einzahlungen in die 3. Säule zu füllen, anstatt Geld auf dem Privatkonto zu belassen.
Häufig gestellte Fragen
Wie erkenne ich mein Einkaufspotenzial im eBanking und wie läuft der Einkaufsprozess ab?
Wie erkenne ich mein Einkaufspotenzial im eBanking und wie läuft der Einkaufsprozess ab?
Ihr Einkaufspotenzial im Rahmen der Säule 3a können Sie ganz einfach über die digitalen Kanäle der Zürcher Kantonalbank einsehen. Dieses wird auf Basis Ihrer bisherigen 3a-Beiträge und Einkäufe berechnet. Dabei werden automatisch alle ZKB-Buchungen berücksichtigt. Zusätzlich können Sie Beiträge und Einkäufe bei anderen Vorsorgeeinrichtungen (sogenannte Fremddaten) manuell erfassen und pflegen. Diese werden beim nächsten Login automatisch angezeigt.
- Login und Navigation:
Melden Sie sich in Ihrem ZKB eBanking an. Der Einstiegspunkt für den Einkaufsprozess befindet sich direkt bei den Säule 3a-Geschäften. - Einkaufsprozess starten:
Über den Link «Einkauf prüfen» werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Sobald Sie Ihr Einkaufspotenzial geprüft haben, können Sie den Einkaufsprozess starten. Sie müssen dabei die Selbstdeklaration bestätigen, um den Einkauf definitiv auszulösen. Diese Bestätigung ist notwendig, da die Verantwortung für den Einkauf und den gewählten Betrag bei Ihnen liegt. - Einkauf abschliessen:
Nach der Bestätigung können Sie den Einkauf tätigen. Beachten Sie, dass Einkäufe bei der ZKB ausschliesslich über diese hier erstellten QR-Rechnungen akzeptiert werden. Die erfolgreiche Verbuchung Ihres Einkaufs wird sowohl auf Ihrem Kontoauszug als auch auf der Steuerbescheinigung bestätigt.
Kann ich rückwirkend für jedes Jahr einen Einkauf tätigen?
Kann ich rückwirkend für jedes Jahr einen Einkauf tätigen?
Sie können zehn Jahre rückwirkend für die Steuerjahre ab 2025 nachträglich einen Einkauf tätigen. Zuvor entstandene Lücken dürfen rückwirkend nicht gefüllt werden. Das bedeutet ein Einkauf in die Säule 3a ist erstmals im Jahr 2026 möglich.
Darf ich in einem Jahr mehrere Lücken aus verschiedenen Steuerjahren auffüllen?
Darf ich in einem Jahr mehrere Lücken aus verschiedenen Steuerjahren auffüllen?
Ja, Sie können in einem Jahr Einkäufe in die Säule 3a für mehrere vergangene Steuerjahre vornehmen. Dabei gibt es jedoch wichtige Punkte zu beachten:
- Der 3a-Maximalbetrag für das laufende Steuerjahr muss bereits ausgeschöpft sein respektive vollständig in die 3. Säule einbezahlt sein.
- Die Summe der rückwirkenden Einzahlungen darf den 3a-Maximalbetrag des aktuellen Steuerjahres nicht übersteigen.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben für das Jahr 2025 eine Lücke von CHF 6'000. – und für das Jahr 2026 eine Lücke von CHF 5'000. –. Im Jahr 2027 haben Sie den 3a-Maximalbetrag von CHF 7'500.– für das laufende Jahr bereits vollständig einbezahlt. Nun möchten Sie zusätzlich die Lücken aus 2025 und 2026 rückwirkend auffüllen, was einem Gesamtbetrag von CHF 11'000.– entspricht. In diesem Fall dürfen Sie insgesamt maximal CHF 7'500.– für beide Jahre zusammen einzahlen, da der Einkaufsbetrag in einem Jahr den aktuellen 3a-Maximalbetrag nicht überschreiten darf.
Bitte beachten Sie, dass es sinnvoll ist, sich bei komplexeren Fällen von einer Fachperson beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln.
Brauche ich für einen Einkauf ein neues Säule-3a-Konto?
Brauche ich für einen Einkauf ein neues Säule-3a-Konto?
Für den Einkauf in die Säule 3a können Sie entweder ein bestehendes Säule-3a-Konto nutzen oder ein neues Säule-3a-Konto eröffnen. Wichtig ist, dass Sie für das entsprechende Steuerjahr eine Lücke nachweisen können, um den Einkauf durchführen zu dürfen.