Zum Hauptinhalt springen
  1. Firmen
  2. Konten & Karten
  3. Zahlungsverkehr
  4. Lastschriftverfahren

Lastschriftverfahr­en: Einstellung bis 30. September 2028

Die SIX BBS AG als Betreiberin der LSV-Infrastruktur hat in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes entschieden, das Lastschriftverfahren (LSV) in CHF per 30. September 2028 einzustellen. Bis dahin können Sie LSV weiterhin nutzten..

Was bedeutet das für Ihre Rechnungsstellung?

Nach dem 30. September 2028 sind keine LSV-Einzüge in CHF mehr möglich. LSV-Einzüge in Euro sind noch bis 30. August 2027 möglich. Dies betrifft Lastschriften mit Widerspruchsrecht (LSV+) und Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht.

Bis dahin müssen Sie Ihre LSV-Einzüge zu einer alternativen Lösung wechseln. Von Vorteil nutzen Sie die von Ihnen schon eingesetzten Verfahren der Rechnungsstellung im Debitorenmanagement.

Für die Umstellung empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Bieten Sie das LSV Ihren Kundinnen und Kunden nur noch selektiv an.
  • Planen Sie rechtzeitig die Überführung Ihrer bestehenden LSV-Kundinnen und Kunden auf alternative Lösungen.
  • Entfernen Sie LSV als Zahlungsmöglichkeit sowie die Belastungsermächtigung für LSV aus Ihren Angeboten (z.B. Broschüren, Verträge) und Internet-Seiten.

Zeitplan zur Einstellung von LSV

  • LSV-Einzüge in CHF können bis Donnerstag, 28. September 2028 uneingeschränkt eingereicht werden. Letztes LSV-Verarbeitungsdatum in CHF ist der Freitag, 29. September 2028. LSV-Einzüge in EUR können bis Montag, 30. August 2027 mit Verarbeitungsdatum/Valuta Dienstag, 31. August 2027 eingereicht werden. Beachten Sie die genauen Annahmeschlusszeiten. Einzüge mit einem späteren Datum werden abgelehnt.
  • Eingänge aus LSV-Einzügen können noch bis fünf Bankwerktage nach dem gewünschten Verarbeitungsdatum gutgeschrieben werden.
  • Rücklastschriften aus LSV+-Widersprüchen sind bis maximal 68 Kalendertage nach der Gutschrift möglich.

Alternative Möglichkeiten für LSV+/BDD

Lastschriftverfahren LSV+

Alternative Beschreibung Ihre Vorteile
QR-Rechnung
  • Rech­nungs­stel­lung mittels QR-Rechnung in CHF und EUR
  • Für Sammelgutschriften in CHF mit QR-Referenz bzw. in EUR mit Creditor-Referenz (SCOR)
  • Digital als PDF, z.B. bei Versand mittels E-Mail, auf Papier oder als Bezahlmöglich­keit in Ihrem Webshop oder Online-Portal
  • Bei wieder­kehrenden Forderungen mit gleich­bleibendem Betrag können Zahlungs­pflichtige für die Begleichung einen Dauer­auftrag bei ihrer Bank einrichten.
  • Weit verbreitete und im Markt akzeptierte Lösung
  • Grosse Reichweite, für alle Kundinnen und Kunden und auch als Papierrechnung geeignet
eBill
  • Digitale Rech­nungs­stel­lung
  • Voraussetzung: Ihre Debitoren nutzen das eBanking und haben sich bei Ihnen für den Empfang von eBill-Rechnungen angemeldet
  • Erfahren Sie, wie Sie Ihre eBill-Rechnungen fakturieren können
  • Digitale Rechnungsstellung ohne Druckkosten und Porto
  • Ihre Kundinnen und Kunden empfangen und bezahlen die eBill-Rechnung direkt im eBanking
Webshop
  • Hohe Akzeptanz bei digitalen Nutzerinnen und Nutzern
  • QR-Rechnung ohne Kommissionsabzüge
  • Ausblick: QR-Rechnung in Kombination mit Instant-Zahlung möglich

Für Lastschriftverfahren BDD (ohne Widerspruchsmöglichkeit für Zahlende)

Alternative Beschreibung Ihre Vorteile
Begleichung der Rechnung mit Instant-Zahlung oder mit herkömmlicher Zahlung
  • Rech­nungs­stel­lung z.B. mit QR-Rechnung
  • Für Sammelgutschriften in CHF mit QR-Referenz bzw. in EUR mit Creditor-Referenz (SCOR)
  • Zeitkritische Rechnungsstellung mit IBAN und unstrukturierte Referenz
  • Bei kurzen Fällig­keits­fris­ten digitaler Versand der Rechnung (PDF).

Bezahlung durch Zahlungspflichtige 

  • als Zahlung «Ausführung gleichentags» (ab 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit Preiszuschlag) 
  • mittels Instant-Zahlung

Instant-Zahlung:

  • Sofortige und endgültige Verfügbarkeit des Geldes
  • Zahlungsausführung rund um die Uhr

Hinweis:

  • Instant-Zahlungsausgänge werden noch nicht von allen Banken unterstützt.
  • Die Erhöhung der Betragslimite ist geplant.