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Die eigenen vier Wände verkaufen

Der Verkauf des Eigenheims ist ein längeres Projekt. Mit einer guten Vorbereitung und professioneller Unterstützung kommt man schneller ans Ziel.

Text: Ralph Hofbauer / Illustrationen: Igor Bastidas | aus dem Magazin «ZH» 2/2025

Illustration Immobilienverkauf

Planen

Gute Vorbereitung ist alles

Die eigenen vier Wände sind immer mit Emotionen verbunden. Nicht nur die Eigentümer, auch die Kinder und Enkelkinder haben oft eine starke Bindung zum Eigenheim. Um Enttäuschungen oder Konflikte zu vermeiden, sollte der Verkauf deshalb frühzeitig in der Familie oder der Erbengemeinschaft besprochen werden.

Verkaufen oder vermieten?

Soll das Eigenheim in der Familie bleiben, ist die nächste Generation aber noch zu jung für die Übernahme, kann die Vermietung eine Zwischenlösung sein. Wer das Objekt als Einkommensquelle nutzen möchte, muss sich jedoch bewusst sein: Die Unterhaltskosten schlucken einen grossen Teil der Mieteinnahmen. Hinzu kommt oft ein hoher Aufwand – etwa durch häufige Mieterwechsel.

In die Entscheidung sollte man auch die steuerlichen Auswirkungen einbeziehen: Während Mieteinnahmen über das Einkommen versteuert werden, kann beim Verkauf die Grundstückgewinnsteuer ins Gewicht fallen. Zudem ist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zu rechnen, wenn die Hypothek vor Ende der vertraglichen Laufzeit gekündigt wird.

Papierkram braucht Zeit

Ist der Verkauf beschlossen, sind die nötigen Dokumente zu organisieren – von Investitionsbelegen und Plänen über den Grundbuchauszug bis hin zum Sicherheitsnachweis für die Elektroinstallationen – und das kann dauern. Auch die Vorsorgesituation sollte man im Vorfeld eingehend prüfen. Damit nach dem Verkauf der Umzug ins neue Zuhause reibungslos klappt, muss man sich zudem frühzeitig Gedanken zum Ersatzobjekt machen.

Haben Sie an alles gedacht?

  • Verkauf mit der Familie besprechen
  • Steuer-und Hypothekensituation prüfen
  • Vorsorgesituation anschauen
  • Dokumente zusammenstellen
  • Ersatzobjekt bestimmen: Miete oder Kauf?

Drei Fragen an Vivien Engler, Leiterin Immobilienverkauf ZKB

Vivien Engler, Leiterin Immobilienverkauf ZKB

Was ist vor dem Verkauf zu bedenken?

Der Verkauf des Eigenheims ist ein emotionales Vorhaben und das Loslassen fällt oft schwer. Auch der administrative Aufwand ist nicht zu unterschätzen – man muss zahlreiche Dokumente organisieren und der Verkaufsprozess dauert mehrere Monate. Dabei sind immer wieder komplexe finanzielle, steuerliche und rechtliche Fragen zu beantworten.

Lässt sich das alles allein stemmen?

Grundsätzlich ja, wenn man sich genug Zeit nimmt, sich damit zu befassen, und Freude daran hat, seine Liegenschaft zu präsentieren. Bei der Preisfindung und der Vermarktung ist die Erfahrung von Profis jedoch Gold wert. Durch ihre neutrale Position verhandeln Makler auch sachlicher. Macht man das selbst, stehen oft die Emotionen im Weg. Eine Maklerin kann zudem beurteilen, ob vor dem Verkauf noch Instandstellungen sinnvoll sind, um die Vermarktung zu begünstigen.

Was zeichnet eine gute Maklerin aus?

Lokale Marktkenntnisse sind zentral. Da in der Verhandlung Entscheidungen rasch getroffen werden müssen, ist auch eine gute Erreichbarkeit wichtig. Referenzen helfen bei der Auswahl, aber auch das Bauchgefühl muss stimmen. Man sollte der Person voll und ganz vertrauen können, ihr dann aber auch die Freiheit geben, das Beste aus dem Objekt rauszuholen.

Illustration Immobilienverkauf

Vermarktung

Am Ende entscheiden die Fakten über den Preis»

Der Wert einer Immobilie lässt sich vermeintlich leicht ermitteln, schliesslich stehen dafür zahlreiche Online-Rechner zur Verfügung. Die Resultate sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen: «Für eine erste Preisvorstellung ist das nützlich, doch um einen realistischen Verkaufspreis zu definieren, braucht es Erfahrung und Markt-Know-how», sagt Vivien Engler, Leiterin Immobilienverkauf bei der Zürcher Kantonalbank.

Verschiedenste Faktoren beeinflussen den Wert – unter anderem die Lage, die Aussicht, die Architektur und der Zustand. Das Team von Vivien Engler nimmt alle relevanten Aspekte unter die Lupe. «Wir besichtigen die Liegenschaft, nehmen Rücksprache mit unserer Bewertungsabteilung und beziehen Vergleichswerte von früheren Verkäufen mit ein. Zudem schauen wir, mit welchen Objekten man sich gerade in Konkurrenz um Käufer befindet», erklärt die Expertin.

Der Markt macht den Preis

Bei der Ausschreibung ist das Objekt im besten Licht zu präsentieren. Neben professionellen Fotos erhöht eine umfassende Verkaufsdokumentation die Erfolgschancen. «Bilder wecken Emotionen, doch am Schluss entscheiden die Fakten, ob der gewünschte Preis gezahlt wird», betont Vivien Engler.

In der Verhandlung zeigt sich, wie realistisch die Preisvorstellungen sind: Während Eigentümer von weniger attraktiven Objekten ihre Erwartungen oft nach unten korrigieren müssen, treibt bei Immobilien an begehrter Lage der Wettstreit unter den Interessenten den Preis in die Höhe.

In der heissen Phase muss es schnell gehen

Da täglich neue Objekte auf den Markt kommen, kann sich die Verhandlungssituation schnell verändern. Gefällt einem Interessenten eine andere Immobilie besser, besteht die Gefahr, dass der Verkauf platzt. «Rasch Verbindlichkeit für beide Seiten zu schaffen, ist ein wichtiger Teil unserer Aufgabe», sagt die Immobilienexpertin.

Um sicherzustellen, dass sich der Käufer die Liegenschaft leisten kann, sollte man bereits in der Angebotsphase einen Finanzierungsnachweis der Bank verlangen. Bei der Beurkundung des Kaufvertrags ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen vorzulegen. «Dieses Zug-um-Zug-System bringt für beide Seiten grösstmögliche Sicherheit in der Transaktion», so Engler.

Nach Vertragsabschluss geht es um die Auflösung der Hypothek – oder deren Übertragung an den Käufer – sowie die Abwicklung der Grundstückgewinnsteuer. Wer innerhalb von zwei Jahren eine neue Immobilie erwirbt, kann diese Steuer aufschieben. Bei der Suche nach einem Ersatzobjekt ist das Timing oft eine Herausforderung. «Sind sich beide Parteien einig, findet sich meist eine Lösung», weiss Vivien Engler. «Häufig können die Verkäufer noch einige Monate im alten Objekt bleiben.»

Illustration Ratgeber Immobilienverkauf

Drei Tipps: Das Objekt richtig bewerben

  1. Professionelle Fotos: Gute Bilder sind wichtig, doch weniger ist mehr. Die Bilder sollen neugierig machen und müssen nicht jeden Winkel zeigen. Spezielle Aus-oder Umbauten werden besser bei der Besichtigung gezeigt, dann lassen sich allfällige Bedenken persönlich besprechen.
  2. Umfassende Dokumentation: Die Verkaufsdokumentation sollte alle relevanten Informationen enthalten: Pläne, Grundbuchauszug und einen detaillierten Beschrieb des Objekts, inklusive Angaben zu Renovationen. So können Interessenten mit ihrer Bank gleich die Finanzierung prüfen.
  3. Breite Vermarktung: Immobilienportale wie Homegate, Newhome oder Immoscout24 haben eine hohe Reichweite. Makler können mit ihrem persönlichen Netzwerk weitere potenzielle Käufer erreichen, doch auch die Information der Nachbarschaft ist wichtig.
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Diese Kosten fallen an

Instandsetzungen

Werterhaltende Renovationen, um den Marktwert der Immobilie zu erhöhen, können sich lohnen. 

Vermarktungskosten

Die meisten Immobilienportale sind kostenpflichtig. Hinzu kommen Aufwendungen für professionelle Fotos oder Verkaufsschilder. Diese Kosten sind in der Maklerprovision häufig inbegriffen. 

Courtage

Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – beträgt branchenüblich 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises. 

Notariats- und Grundbuchgebühren

Die Gebühren für die notarielle Beurkundung und den Eintrag ins Grundbuch machen im Kanton Zürich etwa 0,2 Prozent des Kaufpreises aus. Diese Kosten teilen sich Verkäufer und Käufer meist hälftig. 

Vorfälligkeitsentschädigung

Wer eine Hypothek vor Ende der vertraglichen Laufzeit kündigt, muss der Bank eine Entschädigung bezahlen. Diese ist von der Restlaufzeit, dem Zinssatz und dem aktuellen Zinsniveau am Kapitalmarkt abhängig. 

Steuern

Einige Kantone erheben eine Handänderungs­steuer, der Kanton Zürich hat diese jedoch abgeschafft. Die Grundstückgewinnsteuer ist von der Gewinnhöhe und der Haltedauer abhängig. Wichtig: Alle oben genannten Kosten lassen sich steuerlich vom Gewinn abziehen.

Illustration Immobilienverkauf

Gut zu wissen

Vorsorgeauftrag

Sind die Eigentümer einer Immobilie nicht mehr urteilsfähig, kann der Verkauf scheitern. In diesem Fall ist die Zustimmung der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erforderlich und diese bewilligt den Verkauf nur in Notsituationen. Mit einem Vorsorgeauftrag lassen sich solche Komplikationen vermeiden, da Vertrauenspersonen ein Vertretungsrecht erhalten.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer soll die Immobilienspekulation eindämmen. Sie berücksichtigt den Wertzuwachs der Immobilie seit dem Kauf und wird vom Steueramt vor der Beurkundung des Kaufvertrags provisorisch berechnet.

Die Steuer ist progressiv ausgestaltet: Die ersten 4’000 Franken des Gewinns werden mit 10 Prozent besteuert und darauf nimmt der Steuersatz pro Anteil schrittweise zu – bis zu 40 Prozent für Gewinnanteile über 100’000 Franken.

Entscheidend ist zudem die Haltedauer: Wer das Objekt bereits nach weniger als zwei Jahren wieder verkauft, muss einen Zuschlag zahlen. Wer das Objekt hingegen länger als fünf Jahre besitzt, profitiert von einer Reduktion.

Reservationsgebühr

3-5 Prozent beträgt die Reservationsgebühr bei Abschluss des Reservationsvertrags. Damit unterstreicht der Käufer die Ernsthaftigkeit seiner Kaufabsicht und erhält Zeit, die Finanzierung zu klären. Bei der notariellen Beurkundung wird zudem häufig eine Anzahlung vereinbart.

Haftung

Ältere Objekte werden in der Regel unter Ausschluss jeglicher Haftung verkauft. Werden Mängel jedoch bewusst verschwiegen, haftet der Verkäufer trotzdem.

Verkaufsprozessdauer

4–12 Monate dauert der Verkauf einer Immobilie in etwa. Wie lange sich der Verkaufsprozess hinzieht, ist primär von der Lage und vom Marktumfeld abhängig. Neben langwierigen Verhandlungen können auch die oft langen Wartezeiten für Dokumente den Verkauf verzögern.

Verkaufspreise

1,5 Millionen Franken kostet ein Einfamilienhaus im Kanton Zürich im Schnitt. In der Stadt Zürich und den Seegemeinden sind es mit 2,4 Millionen Franken deutlich mehr. Von den insgesamt 120’000 Objekten im Kanton kommen jährlich etwa 2’000 auf den Markt.

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