Die 2. Säule für Unternehmer
Unser Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit den Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich Pensionskasse auseinander. So können Sie Ihre finanzielle Situation verbessern.
Das Wichtigste in Kürze
- Pensionierung und Unternehmensnachfolge sind Themen, für die im Alltagsstress eines Unternehmers nur selten Zeit bleibt.
- Die entscheidenden Fragen dazu werden vor sich hergeschoben.
- Zwischen 50 und 55 sollten Unternehmer damit beginnen, sich mit den Themen Vorsorge und Unternehmensnachfolge zu beschäftigen.
- Der Unternehmerlohn sollte angemessen und branchenüblich sein, ansonsten wird er nicht anerkannt.
- Unternehmer, die Mitarbeitende im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind gesetzlich zu deren beruflichen Vorsorge verpflichtet.
So optimieren Sie Ihre 2. Säule
Wann haben Sie sich zuletzt mit Ihrer Altersvorsorge auseinandergesetzt? Das Thema ist komplex und es braucht Zeit, sich darum zu kümmern. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer schieben es deshalb auf die lange Bank. Unsere Empfehlung: Gehen Sie die Sache frühzeitig an. Besonders die 2. Säule (berufliche Vorsorge) bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, Ihre private und unternehmerische Steuerlast im positiven Sinne zu beeinflussen.
Kapitalbezug oder Teilbezug?
Durch den Ausbau der Altersvorsorge werden auch die Leistungen im Alter und damit das Sicherheitsgefühl durch höhere regelmässige Renteneinnahmen erhöht. Falls diese höheren Rentenleistungen nicht gewünscht sind, kann im Rahmen der Pensionierungsplanung auch ein (Teil-)Kapitalbezug vorgesehen werden.
Finanzplan erstellen
Um einen auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden optimal zugeschnittenen Finanzplan erstellen zu können, fliessen Faktoren wie die Höhe des versicherten Einkommens, das Einkaufspotenzial oder die Höhe der Beitragssätze in die Analyse mit ein. Zudem ist die Gestaltung des Pensionskassen-Vorsorgeplans auch von der Rechtsform des Unternehmens, der Inhaber- und Mitarbeiterstruktur sowie der Liquiditätsentwicklung der Firma abhängig. Bei der Zürcher Kantonalbank stellen Experten sicher, dass die Umsetzung einer solch komplexen Finanzplanung eingehalten wird und bei Bedarf angepasst beziehungsweise weiterentwickelt wird. Denn Änderungen auf privater Ebene, innerhalb des Unternehmens oder auch vorsorge- und steuerrechtliche Gründe können Anpassungen nötig machen.
Nachfolge planen
Neben der Entwicklung einer Finanzplanung für den Unternehmer selbst, ist auch die Vorsorge für Mitarbeitende oft ein wichtiges Thema: Denn für diese sind die Unternehmer als Arbeitgeber verantwortlich. Ein weiterer zentraler Punkt ist häufig die Nachfolgethematik. Unternehmer, die viel und gut arbeiten, verdienen in der Regel auch gut. Viele von ihnen lassen das Geld jedoch in der Firma. Das führt häufig zu einem Bumerang. Denn irgendwann möchte der Unternehmer das Geld aus der Firma herausnehmen oder diese verkaufen. Das kann zu hohen Steuerlasten führen. Eine Herausnahme des Geldes sollte daher frühzeitig geplant und mit allfälligen Pensionskasseneinkäufen abgestimmt werden. Grundsätzlich sollte die Pensionierungsplanung daher im Alter zwischen 50 und 55 Jahren angegangen werden. So bleibt ausreichend Planungsspielraum, um tatsächlich alle Faktoren optimieren zu können.
Unternehmensvorsorge: Fragen und Antworten
Welche Fragen zum Thema Vorsorge muss ein Unternehmer sich wann stellen? Welche Vorsorgemöglichkeiten bieten sich ihm? Sechs Fragen und Antworten rund um die Unternehmervorsorge.
Im Alter zwischen 50 und 55 sollten Sie damit beginnen, sich mit den Themen Vorsorge und Unternehmensnachfolge zu beschäftigen und gegebenenfalls durch Experten eine individuelle Finanzplanung erstellen zu lassen. So bleibt ausreichend Zeit, sich in finanzieller Hinsicht auf das Leben nach der Pensionierung vorzubereiten.
Personenunternehmer (Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Mitarbeitende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, zum Beispiel über ihren Berufsverband. Zudem steht Ihnen die freiwillige Vorsorge innerhalb der 3. Säule offen, die mit zusätzlichen Versicherungslösungen kombiniert werden kann.
Die Höhe des versicherten Lohns sowie die Höhe der Sparbeiträge bilden die Basis für die Berechnung des Einkaufspotenzials. Zahlen Sie sich zum Beispiel neben dem Lohn jährlich eine Dividende aus, entsteht Planungsspielraum.
Er sollte angemessen und branchenüblich sein, ansonsten wird er nicht anerkannt und das kann zu Diskussionen mit dem Steueramt und der AHV-Ausgleichskasse führen. In der 2. Säule können Sie ihren gesamten Lohn oder auch nur einen Teil davon versichern.
Wenn Sie Mitarbeitende im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind Sie gesetzlich zu deren beruflichen Vorsorge verpflichtet. Dies kann mit einer eigenen Pensionskasse oder durch den Anschluss an eine Sammelstiftung, wie durch die Swisscanto Flex Sammelstiftung, erfolgen. Sie selbst können sich dieser Pensionskassenlösung freiwillig anschliessen.