Die Blacklist gilt für alle Anlagelösungen. Für die aktiven und passiven Responsible Fonds mit traditionellen Anlagen stellen wir höhere Ansprüche an die Berücksichtigung von Werten bei unseren Investitionen. Deshalb wurde die Liste der Ausschlusskriterien erweitert.
Blacklist plus:
- Herstellung von Waffen und Munition
- Herstellung von Kriegstechnik (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
- UN-Global-Compact-Verstösse
- Kinderarbeit
- Herstellung von Pornografie
- Förderung von Kohle (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
- Kohlereserven (ohne Metallproduktion)
Bei den zwei letztgenannten Ausschlusskriterien kann als Ausnahme in Green und Sustainable Bonds von betroffenen Unternehmen investiert werden. Die Kapitalmittel, welche über diese Bonds zur Verfügung gestellt werden, sind zweckgebunden und dienen zur Finanzierung der Energietransition, zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- und Klimaschäden oder allgemein zur Erreichung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.
Für Staaten verwenden wir ebenfalls Ausschlusskriterien und berücksichtigen dabei vor allem sozioökonomische Risiken wie Geldwäsche und Korruption. Genauere Informationen zur Anwendung der Ausschlusskriterien sind der Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien (PDF, 583 KB)» zu entnehmen.