Ausschlusskriterien für unsere Anlagefonds

Für unsere Anlagelösungen haben wir Rahmenbedingungen für ökologisch und sozial verantwortliche Investitionen definiert. Je nach Produktlinie gelten unterschiedliche Ausschlusskriterien in Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken.

Unsere Ausschlusskriterien

Wir beobachten neue Erkenntnisse, gesellschaftliche Normen sowie Trends und passen die Kriterien bei Bedarf an. Dabei stützen wir uns unter anderem auf Quellen wie MSCI ESG, Weltbank oder Freedom House. Je nach Nachhaltigkeitsansatz betreffen die Ausschlusskriterien einen oder mehrere dieser Problembereiche:

  1. 1 Gefährdung von Gesellschaft und Gesundheit
  2. 2 Beschleunigung des Klimawandels
  3. 3 Rückgang der Artenvielfalt

Die Grundlage für unsere Blacklist

Die Blacklist wenden wir für alle Fonds an, die wir aktiv oder passiv verwalten. Sie orientiert sich an den Empfehlungen, die der Schweizer Verein für Verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) definiert hat. Auf der Blacklist stehen vor allem Hersteller von geächteten Waffen. Dazu zählen Streubomben und Streumunition, Antipersonenminen und Landminen sowie biologische und chemische Waffen. Für die Einteilung stützen wir uns auf die Schweizer Gesetzgebung und von der Schweiz ratifizierte internationale Abkommen. Wir wenden zusätzlich die verhaltensbasierten Ausschlüsse gemäss SVVK-ASIR an. Ausserdem behalten wir uns vor, weitere Unternehmen auszuschliessen oder auf einen Ausschluss zu verzichten.

Zusätzliche Ausschlusskriterien

Responsible Fonds

Die Blacklist gilt für alle Anlagelösungen. Für die aktiven und passiven Responsible Fonds mit traditionellen Anlagen stellen wir höhere Ansprüche an die Berücksichtigung von Werten bei unseren Investitionen. Deshalb wurde die Liste der Ausschlusskriterien erweitert.

Blacklist plus:

  • Herstellung von Waffen und Munition
  • Herstellung von Kriegstechnik (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • UN-Global-Compact-Verstösse
  • Kinderarbeit
  • Herstellung von Pornografie
  • Förderung von Kohle (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • Kohlereserven (ohne Metallproduktion)

Bei den zwei letztgenannten Ausschlusskriterien kann als Ausnahme in Green und Sustainable Bonds von betroffenen Unternehmen investiert werden. Die Kapitalmittel, welche über diese Bonds zur Verfügung gestellt werden, sind zweckgebunden und dienen zur Finanzierung der Energietransition, zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- und Klimaschäden oder allgemein zur Erreichung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. 

Für Staaten verwenden wir ebenfalls Ausschlusskriterien und berücksichtigen dabei vor allem sozioökonomische Risiken wie Geldwäsche und Korruption. Genauere Informationen zur Anwendung der Ausschlusskriterien sind der Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien (PDF, 583 KB)» zu entnehmen.

Sustainable Fonds

Mit den Sustainable Fonds investieren wir in Unternehmen mit einem nachhaltigen Geschäftsmodell. Sie müssen einen Beitrag dazu leisten, mindestens eines der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN SDGs) zu erfüllen (SDG Leaders), oder hinsichtlich der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise anderweitig überdurchschnittlich positiv abschneiden (ESG Leaders). Die Ausschlusskriterien sind deutlich umfassender als für die Responsible Fonds. Die Toleranzgrenzen sind streng und liegen in der Regel bei null Prozent des Umsatzes (einschliesslich Tochtergesellschaften).

Ergänzend zu den strengen Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten unterstützen wir mit der ausnahmsweisen Überschreibung von gewissen Ausschlusskriterien mit zweckgebundenen Green und Sustainable Bonds notwendigen Wandel und damit vor allem die Transition in klimafreundlichere Technologien und an den Schutz der Artenvielfalt gebundene Finanzierungen.

Von diesen Ausnahmen betroffene Ausschlusskriterien können der unten verlinkten Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien» entnommen werden.

Blacklist plus:

  • Herstellung von Waffen und Munition
  • Herstellung von Kriegstechnik
  • UN-Global-Compact-Verstösse
  • Kinderarbeit
  • Herstellung von Pornografie
  • Betrieb von nuklearen Anlagen
  • Förderung von Uran
  • Herstellung von Kernreaktoren
  • Gentechnik: Humanmedizin
  • Herstellung von Tabak und Raucherwaren
  • Herstellung von Alkohol (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • Glücksspiel (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • Massentierhaltung
  • Förderung von Kohle
  • Kohlereserven
  • Betrieb von fossilen Kraftwerken
  • Förderung von Erdgas
  • Förderung von Öl
  • Konventionelle Automobilhersteller ohne umfassende Transitionsstrategie zur Verwendung von alternativen klimafreundlicheren Antrieben
  • Herstellung von Flugzeugen
  • Fluggesellschaften
  • Kreuzfahrtgesellschaften
  • Gentechnik (GVO-Freisetzung)
  • Nicht nachhaltige Fischerei und Fischzucht
  • Nicht nachhaltige Waldwirtschaft

Unsere Ausschlusskriterien für Staaten:

  • Staaten mit sozioökonomischen Risiken
  • Staaten mit einem niedrigen Grad an Demokratie und Freiheit
  • Staaten, die die Todesstrafe anwenden
  • Staaten mit hohen Militärbudgets (mehr als vier Prozent des BIP)
  • Staaten mit einem Atomstromanteil von mehr als 50 Prozent am Strommix, die den Ausbau der Atomenergie planen
  • Staaten, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben
  • Staaten, die das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) nicht ratifiziert haben
  • Korruption (Korruptionsindex < 35)
  • Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben

Broschüren zum Thema

Anwendung von Ausschlusskriterien