Bargeldbestellung nicht erhalten
Kontaktieren Sie uns spätestens nach fünf Arbeitstagen, falls Sie Ihre Bargeldbestellung nicht erhalten haben. Der Bargeldversand ist versichert.
Ab 14. November 2026 sind im Schweizer Zahlungsverkehr nur noch strukturierte und vollständige Adressen, ISO 20022 Version 2019 (pain.001 V09, camt.05x V08) sowie EBICS 2.5/3.0 zu verwenden. Die Zürcher Kantonalbank gewährt in gewissen Fällen eine vorläufige Fristverlängerung.
Ab 14. November 2026 wird die neue ISO 20022 Versionen 2019 (pain.001 V09, camt.05x V08) gemäss Swiss Payment Standard verpflichtend. Die Zürcher Kantonalbank wird die alten ISO 20022 Version 2009 (pain.001 V03, camt.05x V04) übergangsweise auch nach dem 14. November 2026 weiterführen.
Die SWIFT-Formate MT940/MT942 (Kontoinformationen) sowie MT101 (Zahlungen) haben vorläufig noch kein Enddatum.
Folgende ISO 20022 Meldungen sind betroffen:
| Meldungskategorie | ISO 20022 V2009 (vorläufig weiterhin unterstützt) | ISO 20022 V2019 (aktuelle Version) |
|---|---|---|
Zahlungen |
pain.001.001.03.ch.02 |
pain.001.001.09 |
Statusprotokoll |
pain.002.001.03.ch.02 |
pain.002.001.10 |
Kontoinformationen |
camt.052.001.04 |
camt.052.001.08 |
Kontoinformationen |
camt.053.001.04 |
camt.053.001.08 |
Buchungsinformationen |
camt.054.001.04 |
camt.054.001.08 |
Ihren konkreten Handlungsbedarf und alle weiteren Informationen finden Sie im Factsheet ISO 20022 (DE/EN).
Hinweis: Die vorläufige Fristverlängerung ist in den Factsheets noch nicht berücksichtigt. Eine Anpassung erfolgt nach Festlegung des finalen Enddatums.
Der Finanzplatz Schweiz stellt per 14. November 2026 den Zahlungsverkehr für Inland- und Auslandzahlungen auf strukturierte und vollständige Adressen um. Strukturierte Adressen unterstützen die korrekte Identifizierung der an einer Zahlung beteiligten Parteien (z.B. Begünstigter, ursprünglicher Zahlungspflichtiger). Damit erfüllt der Finanzplatz Schweiz die Anforderungen globaler Regulierungsbehörden und unterstützt internationale Standards zur Prävention von Geldwäscherei.
Swift, das European Payments Council (EPC) für SEPA-Zahlungen sowie einzelne Clearingsysteme (z.B. SIC/euroSIC) haben das ursprünglich für November 2026 vorgesehene Enddatum für unstrukturierte Adressen verschoben. Das neue Markt-Enddatum ist noch nicht festgelegt. Die aktualisierte Planung von Swift wird im Dezember 2026 erwartet. Einige Länder halten dennoch am ursprünglichen Datum fest.
Für pain.001 oder MT101 Zahlungsaufträge mittels elektronischem Filetransfer (EBICS, eBanking Upload, SwiftNet) gilt bei der Zürcher Kantonalbank:
Unsere Empfehlung: stellen Sie die Adressen in Ihren Stammdaten schnellstmöglich auf strukturierte und vollständige Adressen um. So sind Sie auf das absehbare Ende der dieser Adressformate vorbereitet. Um Verzögerungen oder Rückleitungen Ihrer Zahlungsaufträge durch beteiligte Finanzinstitute zu vermeiden, erfassen Sie zu allen Zahlungsparteien immer strukturierte und vollständige Adressen: zusätzlich zu den Mindestangaben Name, Ort und Land auch Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, etc.
Bei Erfassung oder Änderung einer Zahlung, eines Dauerauftrags oder eine Zahlungsvorlage im eBanking und im Mobile Banking sind strukturierte und vollständige Adressen bereits Pflicht.
Unstrukturierte Adressen sind in Adresszeilen zusammengefasst, während strukturierte Adressen spezifische, standardisierte Adressfelder wie z. B. Hausnummer oder Ort enthalten.
Um komplexe Adressen abbilden zu können, wurde zusätzlich die «hybride Adresse» eingeführt. Wir empfehlen, wenn immer möglich, die strukturierte Adresse zu verwenden.
Ihren Handlungsbedarf und wichtige Hinweise für die Umstellung auf strukturierte Adressen entnehmen Sie bitte den Factsheets:
Strukturierte Adressen in pain.001 (PDF, 162 KB) / EN
Strukturierte Adressen in MT101 (PDF, 207 KB) / EN
Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung (PDF, 657 KB) / EN
Hinweis:
EBICS Version 2.5 (H004)
EBICS Version 3.0 (H005)
Ihren Handlungsbedarf für die Umstellung entnehmen Sie bitte dem Factsheet EBICS 3.0 (DE/EN).
Hinweis: Die vorläufige Fristverlängerung ist in den Factsheets noch nicht berücksichtigt. Eine Anpassung erfolgt nach Festlegung des finalen Enddatums.
Seit 21. November 2025 gelten für die Erstellung von QR-Rechnungen folgende Vorgaben für die Adressangaben:
Ihren Handlungsbedarf und weitere Informationen zu den neuen Adressvorgaben in der QR-Rechnung entnehmen Sie bitte dem Factsheet Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung.
Factsheet Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung in DE (PDF, 657 KB)
Factsheet Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung in EN (PDF, 655 KB)
Factsheet Strukturierte Adressen in der QR-Rechnung in FR (PDF, 660 KB)
Weitere Informationen für Zahlungspflichtige zur Umstellung auf strukturierte Adressinformationen im Zahlungsverkehr finden Sie im Factsheet Strukturierte Adressen (PDF, 162 KB).
Weitere optionale Neuerungen in der QR-Rechnung, wie z. B. erweiterter Zeichensatz und Gestaltungsvorgaben für die Online-Verwendung der QR-Rechnung, finden Sie in den Implementation Guidelines QR-Rechnung Version 2.3 im Download-Center von SIX.
Hinweis: Die vorläufige Fristverlängerung ist in den Factsheets noch nicht berücksichtigt. Eine Anpassung erfolgt nach Festlegung des finalen Enddatums.
Im Download-Center von SIX finden Sie alle aktuellen und gültigen Implementation Guidelines QR-Rechnung.
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